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Notariat der Kanzlei Worch-Rohweder & Struck

Neben den anwaltlichen Dienstleistungen kann Ihnen die
Kanzlei Worch-Rohweder & Struck durch den Rechtsanwalt und Notar Wilfried
Worch-Rohweder auch das gesamte Leistungsspektrum notarieller Tätigkeiten
anbieten.
Der Notar ist in seiner Eigenschaft Träger eines öffentlichen, vom Staat
verliehenen Amtes. Für Sie als Klient im Vordergrund stehend steht der
Notar vornehmlich als unparteiischer Berater in komplizierten und
folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Notarielle Urkunden
beweisen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die getroffenen
Vereinbarungen. Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort
vollstreckt werden. Auch die für die staatlichen Register
(Handelsregister, Grundbuchregister und Vereinsregister) zuständigen
Stellen verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit
notarieller Urkunden. Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen
Urkunden aber auch eine Warnfunktion zu: Vor bedeutenden Entscheidungen,
wie z.B. einem Hauskauf soll der Bürger durch besondere Formvorschriften
vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden.
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist ein Tätigwerden des Notars
(genauer: die Beurkundung des Rechtsgeschäfts durch einen Notar)
gesetzlich vorgeschrieben. Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten
ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Immobilien
(Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von
Hypotheken und Grundschulden etc.)
- Ehe, Partnerschaft und Familie
(Ehevertrag, Scheidungs- und
Partnervertrag, Adoption)
- Erbe und Schenkung
(Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag,
Nachlassverteilung,
vorweggenommener Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.)
- Unternehmen
(Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft,
Handelsregisteranmeldung etc.)
- Vorsorgevollmacht
(Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung)
- Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation
(Scheidungsvereinbarung,
Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.)
Notare sind in erster Linie zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie
für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.
Ehe-, Erb- und Immobilienverträge sind von den Notaren zu beurkunden.
Notare beurkunden Versammlungsbeschlüsse, nehmen Verlosungen und
Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse.
Regelmäßig überprüft der zuständige Landgerichtspräsident die Einhaltung
aller relevanten Gesetze und Vorschriften im Notariat bis hin zur
korrekten Abrechnung der Kosten und Gebühren mit den Klienten.
Weitere Erstinformationen zu einzelnen ausgesuchten Tätigkeitsfeldern, wie
dem Grundstückskauf, dem Erbe und der Schenkung, der Vorsorge durch
Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, können Sie auch den in
unserem Wartezimmer zu Ihrer Mitnahme ausliegenden Broschüren entnehmen!
Hier ein erster Überblick:
Der Immobilienkauf
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten
allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den
Schatten. Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang
sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung
des Notars gesetzlich vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich
ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für
den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die
Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer. So muss beispielsweise
verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die
Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine
Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Der Notar
bespricht mit Ihnen Ihre Zielvorstellungen, informiert Sie über Ihre
Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten
und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.
Ehe, Partnerschaft und Familie
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt
vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Dabei wirft das
Zusammenleben zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie z.B.:
Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen,
soll Vermögen (z.B. Grundbesitz, gemeinsam oder allein erworben werden und
welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus, hafte ich für die
Schulden meines Partners, was geschieht im Falle der Trennung, welche
Rechte habe ich im Todesfall etc.?)
Das Gesetz bietet zu diesen und anderen Fragen die Möglichkeit,
individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende
Regelung zu wählen. Voraussetzung dazu ist selbstverständlich die genaue
Kenntnis der Gesetzeslage. Der Notar kann als unparteiischer Berater diese
Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag
anbieten.
Erbe und Schenkung
In der Bundesrepublik stehen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten
erhebliche Vermögenswerte zur Vererbung an. Der Gesetzgeber sieht für den
Übergang dieser Vermögenswerte die sog. gesetzliche Erbfolge vor. Diese
kann als allgemeine Regelung selbstverständlich nicht für alle
individuellen Verhältnisse gleich gut und den Bedürfnissen entsprechend
sein. Das Gesetz gibt deswegen auch die Möglichkeit, die
Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Lediglich durch
die sog. Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen
gesetzt. Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Art und
Weisen erfolgen. Zum einen ist dies eine Vermögensnachfolge durch
Erbfolge, d. h. durch die Gestaltungsformen der Testamente und
Erbverträge, zum anderen ist dies die vorweggenommene Erbfolge, d. h. die
Verfügung zu Lebzeiten des Übertragenden. Vielfach ist eine kombinierte
Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament vorteilhaft.
Hierbei sind zahlreiche Gesetzesvorschriften zu beachten, um die richtige
Regelung zu treffen. Ohne Beratung ist dies vielfach nicht möglich.
Notarielle Vorsorgemaßnahmen für den Notfall
Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können auch
zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr
selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. Der
Notar bereitet für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten
Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die
Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren
Anordnungen im Notfall auch von Gerichten, Behörden und Ärzten anerkannt
werden und somit zur Geltung gelangen. Notarielle Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen können im zentralen Vorsorgeregister registriert
werden. Die Patientenverfügung beinhaltet Anordnungen im Hinblick auf die
von Ihnen in bestimmten Notfällen gewünschte medizinische Behandlung und
die damit zusammenhängenden Maßnahmen. Eine Patientenverfügung kann
insoweit auch eine Vorsorgevollmacht ergänzen.
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